Bewerbungsinformationen für Kulturinstitutionen
Die Bewerbungsphase für die zweite Runde des Programms ist bereits geendet. Die Beratungsprozesse sind für März bis November 2024 geplant.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich öffentlich geförderte oder getragene Kulturinstitutionen aus dem gesamten Bundesgebiet mit mindestens 10 festangestellten Mitarbeitenden, die an einem Einstieg in das Thema der Betriebsökologie und Nachhaltigkeitsmanagement interessiert sind. Wir setzen eine Mitarbeit der Leitung voraus.
Insgesamt können in einem Jahr acht Kulturinstitutionen beraten werden.
Weiteres Vorgehen
Anhand dieser Informationen werden Einrichtungen in einem Auswahlverfahren bestimmt. Die Auswahl erfolgt durch den Träger der Maßnahme, die Bundesakademie und das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit, und in Abstimmung mit dem zuständigen Referat K 17 der BKM.
Der Beratungsprozess soll im März 2024 beginnen und max. neun Monate dauern. Die sechs geplanten Beratungstermine sollen in Präsenz stattfinden und sind jeweils individuell mit dem beratenden Team abzustimmen. Der Beratungsprozess sollte spätestens im November 2024 abgeschlossen sein. Die Beratungskosten werden für Sie durch die Projektträger übernommen. Die Teilnahme für Sie ist somit kostenfrei.
Welchen Fragen kann sich eine SIN-Beratung beispielsweise widmen?
- Wir haben uns noch nicht mit Nachhaltigkeit beschäftigt, wollen dies aber nun angehen – wo und wie sollen wir anfangen?
- Wir möchten eine Klimabilanz erstellen – wie sollten wir vorgehen?
- Wir verstehen uns als nachhaltig arbeitende Einrichtung – wie können wir das nach außen und innen stärker sichtbar machen?
- Wir wollen/müssen Energie sparen – wo sollen wir anfangen?
- Wir haben bereits eine Nachhaltigkeits-AG – wie kommen wir vom Planen ins Handeln?
Details zum Prozessplan der Vor-Ort-Beratungstermine
#1: Dialog und Kennenlernen, Analyse und Status quo
Der erste Termin dient dazu, das SIN-Berater:innenteam in die Kulturinstitution einzuführen und die Arbeitsgruppe festzulegen, mit der das SIN-Berater:innenteam in den bevorstehenden sechs Monaten arbeiten wird. Es empfiehlt sich eine Gruppengröße von max. 10 Personen inklusive SIN-Berater:innenteam. Die Leitung des Hauses bzw. eine von der Geschäftsleitung autorisierte Person sollte am gesamten Prozess teilnehmen. In dieser Phase erfolgt die Analyse der Ist-Situation (Voraussetzungen, Ressourcen, Programme, Konzepte, Maßnahmen...).
#2: Vision und Ziele
Das SIN-Berater:innenteam erarbeitet mit der internen Arbeitsgruppe der jeweiligen Kulturinstitution eine längerfristige Vision und geeignete Ziele. Dieser Prozess und die Ergebnisse der Überlegungen und Feststellungen werden durch die SIN-Berater:innen dokumentiert. Die teilnehmenden Kulturinstitutionen eint eine übergreifende Vision: eine kreative, dekarbonisierte und zukunftsfähige Kultur- und Medienlandschaft im Rahmen der Klimaschutzziele 2030 der Bundesregierung, des Pariser 1,5 Grad Abkommens sowie der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.
#3: Maßnahmen I
Aus der Analyse entwickelt das SIN-Berater:innenteam zusammen mit der Institution einen Maßnahmenplan für die im Beratungsprozess erarbeiteten Ziele. Dieser Plan hat keinen verbindlichen, sondern einen empfehlenden Charakter und kennzeichnet sich durch die Offenheit der Handlungsmöglichkeiten und deren Realisierung durch die Institution. Es werden Maßnahmen geplant, die auf die Situation vor Ort abgestimmt sind, d.h. sie sind zeitlich, finanziell und personell realisierbar, inhaltlich sinnvoll und auf nachhaltige Wirkung ausgelegt.
#4: Maßnahmen II und regionale Netzwerke und Partner
Da die Konkretisierung der Maßnahmen die meiste Zeit einnimmt, sind dafür zwei Termine geplant. In dieser Etappe erfolgt ebenfalls die Sondierung örtlicher oder überregionaler Netzwerke und Anbieter:innen, die als fachliche Partner:innen und Begleiter:innen auch in Zukunft eingebunden sind und noch eingebunden werden können.
#5: Kommunikation
Im fünften Vor-Ort-Termin erarbeitet das SIN-Berater:innenteam zusammen mit den Vertreter:innen der Institution Möglichkeiten, die beschlossenen Maßnahmen nach innen und außen zu kommunizieren und damit für die Einrichtung einen sichtbaren Nachhaltigkeitsprozess einzuleiten.
#6: Dokumentation und Präsentation
Abschließend erstellt das SIN-Berater:innenteam die Dokumentation. Darin enthalten ist eine Darstellung des Beratungsverlaufs, alle relevanten Ergebnisse der Analyse und die gemeinsam mit der Institution erarbeiteten Ziele und Empfehlungen (Maßnahmenplan). Die Abschlussdokumentation wird der Kultureinrichtung in schriftlicher Form übergeben und bei Bedarf mit einer persönlichen Präsentation ergänzt, die zu einem abschließenden Meinungsaustausch genutzt werden kann.
Die fünf Themenfelder und die dazugehörigen Beratungstermine stellen einen Einstieg in das Thema der Betriebsökologie und des Nachhaltigkeitsmanagements dar. Viele mögliche Fragen können jedoch nur angerissen bzw. müssen in diesem ersten Schritt ausgeblendet werden wie z.B. Förderer, Zertifizierungssysteme, Einführung in Klimabilanzsysteme u.a. Die Institution hat nach Abschluss der SIN-Beratung die Möglichkeit, mit den SIN-Berater:innen (auf eigene Kosten) weiter zu arbeiten und/oder den Prozess selbstverantwortlich mit anderen Anbietern zu vertiefen und weiterzuführen.
Noch Fragen?
Wenn Sie Rückfragen zum Beratungsprogramm, zu Teilnahmeanforderungen oder zum Bewerbungsverfahren haben, melden Sie sich gerne bei julia.zalewski[at]bundesakademie.de.
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